Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von Sport- und Freizeitanlagen der Motions Racket Club GmbH, Sitz Köln.
Die AGB gelten standortunabhängig für alle durch MRC betriebenen Spielstätten, unabhängig von Indoor/Outdoor-Betrieb und Grundstückssituation.
Abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, MRC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss, Buchung, Zahlungsabwicklung
Die Buchung erfolgt ausschließlich über Playtomic oder Bookaball.
Der Vertrag kommt zwischen dem Nutzer und der MRC zustande.
Die Buchungsplattformen fungieren als technische Dienstleister, nicht als Betreiber oder Erfüllungsgehilfen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Verträge über Freizeitdienstleistungen mit bestimmtem Termin handelt.
MRC ist zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren weder bereit noch verpflichtet.
§3 Stornierung und wetterbedingte Regelungen
Kostenfreie Stornierung bis spätestens 60 Minuten nach erfolgter Buchung.
Bis 24 Stunden vor Spielbeginn: Stornierung gegen 3 % Stornogebühr des Buchungsbetrags möglich.
Ab 24 Stunden vor Spielbeginn: Stornierung ausgeschlossen, voller Buchungsbetrag bleibt fällig.
Dem Nutzer bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens gestattet.
Bei witterungsbedingter Sperrung durch MRC: Gutschrift (Voucher) oder Rückerstattung. Bei bloßem Regen ohne offizielle Platzsperrung gelten reguläre Stornierungsbedingungen.
§4 Art des Spielbetriebs
Die Nutzung erfolgt unbeaufsichtigt, eigenverantwortlich und ohne sportliche Anleitung.
MRC stellt ausschließlich Spielflächen und technische Infrastruktur bereit.
Der Nutzer verpflichtet sich zur sachgerechten, regelkonformen und pfleglichen Nutzung.
§5 Zugangssystem und PIN-Code
Zugang erfolgt automatisiert über elektronischen Zugangscode vor Spielbeginn.
Der Code ist vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Nicht-Mitspieler ist untersagt. Der Nutzer haftet für unbefugte Weitergabe.
Der Code berechtigt nur zum Betreten für den gebuchten Zeitraum plus angemessene An-/Abreisezeit.
MRC gewährleistet hohe Verfügbarkeit, haftet aber nicht für vorübergehende technische Störungen. Bei Ausfall muss der Nutzer die Notfallnummer kontaktieren.
Nutzung setzt ausreichende körperliche und gesundheitliche Eignung voraus.
Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigendem Einfluss ist untersagt.
Der Nutzer verpflichtet sich, erkannte Schäden oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse unverzüglich zu melden.
§8 Haftung
MRC haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist Haftung auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Keine Haftung besteht insbesondere für: sporttypische Verletzungen, Zusammenstöße mit anderen Spielern, Fehlbedienung von Anlagen, Verlust/Diebstahl/Beschädigung persönlicher Gegenstände (ausgenommen vorsätzliche oder grob fahrlässige MRC-Pflichtverletzungen). Schließfächer werden auf eigene Gefahr genutzt.
Padel und Pickleball sind sportliche Aktivitäten mit erhöhtem Verletzungsrisiko.
§9 Digitale Dienste
MRC haftet nicht für ununterbrochene technische Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Datensicherheit digitaler Dienste, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
§10 Fremde Grundstücke und Mietflächen
Auf angemieteten oder fremden Grundstücken gelten ergänzend dortigen Platzordnungen. MRC haftet nicht für bauliche Gegebenheiten im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.
§11 Local Heroes / lokale Ansprechpartner
An einzelnen Standorten werden lokale Ansprechpartner eingesetzt.
Local Heroes handeln nicht als Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen.
Aus deren Handlungen entstehen keine Haftungsansprüche gegen MRC, soweit gesetzlich zulässig.
§12 Sicherheit, Videoüberwachung, Alarmanlagen
Terms & Conditions — Motions Racket Club
Spielstätten können mit Videoüberwachung, Bewegungsmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
Videoüberwachung erfolgt in Eingangs-, Zugangs-, Automaten- und Spielflächenbereichen zum Schutz vor Vandalismus und Sicherheit, nicht zur Auswertung für sportliche Zwecke.
Eine permanente Beaufsichtigung findet nicht statt.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.
§13 Automaten und Leihgeräte
Leihgeräte sind vor Nutzung auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Verkaufsautomaten werden im Eigenbetrieb der MRC betrieben.
Kaufvertrag kommt mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Geöffnete oder verbrauchte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§14 Hausrecht, Sperrung
MRC behält sich vor, Nutzer bei Verstößen gegen AGB oder Hausordnung auszuschließen, Buchungen zu sperren oder Hausverbot auszusprechen.
§15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Köln für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ansonsten gelten gesetzliche Gerichtsstände.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt Wirksamkeit übrigen AGB unberührt.