Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von Sport- und Freizeitanlagen der Motions Racket Club GmbH, Sitz Köln („MRC“).
(2) Die AGB gelten standortunabhängig für alle durch MRC betriebenen Spielstätten, unabhängig davon, ob diese indoor oder outdoor betrieben werden und unabhängig davon, ob sich die Spielstätten auf eigenen, angemieteten oder fremden Grundstücken (z. B. Tennisvereine) befinden.
(3) Abweichende Bedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, MRC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss, Buchung, Zahlungsabwicklung
(1) Die Buchung von Spielzeiten erfolgt ausschließlich über die externe Buchungsplattform Playtomic.
(2) Der Vertrag über die Nutzung der Spielstätte kommt zwischen dem Nutzer und der MRC zustande.
(3) Playtomic wird ausschließlich als technischer Dienstleister für Buchung, Zahlungsabwicklung und Nutzerverwaltung eingesetzt und ist weder Betreiber noch Veranstalter der Spielstätten. Playtomic ist kein Erfüllungsgehilfe der MRC.
§3 Stornierung und wetterbedingte Regelungen
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 60 Minuten nach erfolgter Buchung möglich.
(2) Bis 24 Stunden vor Spielbeginn kann die Buchung gegen eine Stornogebühr von 3 % des Buchungsbetrags storniert werden.
(3) Ab 24 Stunden vor Spielbeginn ist eine Stornierung ausgeschlossen; der volle Buchungsbetrag bleibt fällig.
(4) Dem Nutzer bleibt in den Fällen der Absätze 2 und 3 ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass MRC überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Stornopauschale bzw. der einbehaltene Betrag.
(5) Im Falle einer witterungsbedingten Sperrung der Außenplätze durch MRC (Unbespielbarkeit) erhält der Nutzer eine Gutschrift über den Buchungsbetrag zur späteren Verwendung (Voucher) oder auf Wunsch eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts. Bei bloßem Regen oder ungünstiger Witterung ohne offizielle Platzsperrung durch MRC besteht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Erstattung, es gelten die regulären Stornierungsbedingungen.
§4 Art des Spielbetriebs
(1) Die Nutzung der Spielstätten erfolgt unbeaufsichtigt, eigenverantwortlich und ohne sportliche Anleitung.
(2) MRC stellt ausschließlich Spielflächen und technische Infrastruktur zur Verfügung. Es findet keine Beaufsichtigung, Betreuung oder Überwachung des Spielbetriebs statt.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die Anlagen sachgerecht, regelkonform und pfleglich zu nutzen.
§5 Zugangssystem und PIN-Coden
(1) Der Zugang zu den Spielstätten erfolgt in der Regel automatisiert über einen elektronischen Zugangscode (PIN), den der Nutzer vor Spielbeginn digital (z. B. per E-Mail oder App) erhält.
(2) Der Zugangscode ist streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht Mitspieler der gebuchten Einheit sind, ist untersagt. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch die unbefugte Weitergabe des Zugangscodes entstehen.
(3) Der Zugangscode berechtigt ausschließlich zum Betreten der Spielstätte für den gebuchten Zeitraum (inklusive einer angemessenen Zeitspanne für Ankunft und Abreise). Ein Aufenthalt darüber hinaus oder zu anderen Zeiten ist nicht gestattet und kann als Hausfriedensbruch verfolgt werden.
(4) MRC gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit des Zugangssystems, haftet jedoch nicht für vorübergehende technische Störungen (z. B. Stromausfall, Internetausfall, Defekt des PIN-Pads), die nicht im Verantwortungsbereich der MRC liegen oder auf höherer Gewalt beruhen. Bei technischem Ausfall ist der Nutzer verpflichtet, sich unverzüglich über die angegebenen Notfallnummern an MRC zu wenden.
§6 Indoor- und Outdoor-Spielstätten
(1) Outdoor-Spielstätten unterliegen witterungsbedingten Einflüssen (z. B. Regen, Hitze, Wind, Kälte, Feuchtigkeit).
(2) Eine subjektiv eingeschränkte Spielbarkeit begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
(3) MRC ist berechtigt, Spielstätten aus Sicherheitsgründen jederzeit kurzfristig zu sperren.
§7 Gesundheit, Eigenverantwortung, Nutzerpflichten
(1) Die Nutzung der Spielstätten setzt eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Eignung voraus.
(2) Die Teilnahme am Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Die Nutzung der Anlagen unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigendem Einfluss ist untersagt.
(4) Der Nutzer verpflichtet sich, erkannte Schäden, Störungen oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse unverzüglich an MRC zu melden.
§8 Haftung
(1) MRC haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Keine Haftung besteht insbesondere für:
- sporttypische Verletzungen,
- Zusammenstöße mit anderen Spielern,
- Fehlbedienung von Anlagen oder Automaten,
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Wertgegenstände, Ausrüstung oder Bekleidung, soweit der Verlust nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MRC oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Nutzung von Schließfächern erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Padel und Pickleball sind sportliche Aktivitäten mit erhöhtem Verletzungsrisiko, insbesondere durch schnellen Ballwechsel, begrenzte Spielflächen und Nähe zu anderen Spielern.
§9 Digitale Dienste
Soweit MRC digitale Dienste, Online-Funktionen oder digitale Informationen anbietet, haftet MRC nicht für deren ununterbrochene technische Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Datensicherheit, sofern MRC diese nicht ausdrücklich zugesichert hat.
§10 Fremde Grundstücke und Mietflächen
Soweit sich Spielstätten auf angemieteten oder fremden Grundstücken befinden, gelten ergänzend die dortigen Platzordnungen. MRC haftet nicht für bauliche Gegebenheiten, die im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers liegen, unbeschadet der eigenen Verkehrssicherungspflicht der MRC für den Spielbetrieb.
§11 Local Heroes / lokale Ansprechpartner
(1) An einzelnen Standorten werden lokale Ansprechpartner („Local Heroes“) eingesetzt.
(2) Local Heroes handeln nicht als Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen der MRC, sondern als selbständige, lokal incentivierte Ansprechpartner ohne Abschluss- oder Weisungsbefugnis.
(3) Aus Handlungen oder Unterlassungen der Local Heroes entstehen keine Haftungsansprüche gegen MRC, soweit gesetzlich zulässig.
§12 Sicherheit, Videoüberwachung, Alarmanlagen
(1) Spielstätten können mit Videoüberwachung, Bewegungsmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
(2) Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich in Eingangs-, Zugangs- und Automatenbereichen und nicht zur Überwachung des Spielbetriebs.
(3) Eine permanente Überwachung oder Beaufsichtigung des Spielbetriebs findet nicht statt.
(4) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§13 Automaten und Leihgeräte
(1) Leihgeräte (z. B. Schläger) sind vor Nutzung vom Nutzer auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der MRC für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, bleibt hiervon unberührt.
(2) Verkaufsautomaten (Getränke, Snacks, Bälle) werden im Eigenbetrieb der MRC betrieben.
(3) Der Kaufvertrag kommt mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Geöffnete oder verbrauchte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§14 Hausrecht, Sperrung
MRC behält sich vor, Nutzer bei Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung von der Nutzung der Spielstätten auszuschließen, Buchungen zu sperren oder ein Hausverbot auszusprechen.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Köln, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
